Thursday, July 22, 2010

grenzen der freiheit

oder: burkaverbot

frankreich hat nun auch ein burka- bzw. vermummungsverbot, die jungle world berichtet ausführlich darüber.

hier mal wieder ein paar, wie immer vielleicht etwas abwegige gedanken/fragmente dazu von uns (links zu schlagworten bitte selber suchen, falls kontext nicht bekannt, bin grad zu faul):

der kategorische imperativ versagt wie immer bei generalverboten, ein beispiel, es gibt leute, die sexuelle vorlieben haben, die nicht jeder teilt, wenn die sich nun hinstellen und sagen: komm, hab dich nicht so, ich mag des doch auch.... dann schon lieber der allgemeiner formulierte libertäre ansatz: die grenzen der freiheit setzt die freiheit des gegenübers (so würde ich etwa max stirner interpretieren) - was erstmal sehr allgemein klingt, aber in der realität eine einzelfallbetrachtung voraussetzt (eben nicht kategorial ist)....

braucht es also ein burkaverbot? das dt. rechtssystem z.b. (auch wenn es teilweise zu recht kritikwürdig ist) bietet bessere ansätze als verbotsgesetze. häusliche gewalt kann angezeigt werden, es reichte aus, die definition von gewalt zu verfeinern. ein verbotsgesetzt, das ähnlich wenig auslegungsspielraum wie das betäubungsmittelgesetz hat hilft nicht weiter, im falle eines burkaverbots dürften die wirklich betroffenen frauen (anders als die konvertitinnen wahrscheinlich, die die burka wie ein t-shirt mit logoaufdruck tragen) eben garnicht mehr aus dem haus gehen.

und was wäre mit einer künstlergruppe die aus protest gegen verbote oder auch aus protest gegen frauenunterdrückung burkatragend durch innenstädte marschierte? wären die noch durch die kunstfreiheit gedeckt wenn es ein verbotsgesetz gibt?

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